Wahlrechte
Wahlrechte bezeichnen die rechtliche Berechtigung von Staatsangehörigen, an politischen Wahlen teilzunehmen und sich zur Wahl zu stellen. In der Regel unterscheidet man aktives Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passives Wahlrecht (das Recht, für ein Amt zu kandidieren). Zugleich streben viele Verfassungssysteme ein Wahlrecht, das allgemein, gleich, frei, unmittelbar und geheim ist, um die Gleichheit der Stimmabgabe und die Unabhängigkeit des Wahlprozesses zu sichern.
Zugangsvoraussetzungen für Wahlberechtigte variieren je nach Rechtsordnung. Üblicherweise gehören Staatsangehörigkeit und Wohnsitz dazu, sowie ein Mindestalter,
Einschränkungen und Ausnahmen unterscheiden sich stark zwischen Staaten und Ebenen (national, regional, kommunal). Wahlrechte können vorübergehend
Wahlrechte sind grundlegend geschützt durch Verfassungen und internationale Rechtsnormen. Internationale Abkommen wie der Internationale Pakt über