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Wahlrechte

Wahlrechte bezeichnen die rechtliche Berechtigung von Staatsangehörigen, an politischen Wahlen teilzunehmen und sich zur Wahl zu stellen. In der Regel unterscheidet man aktives Wahlrecht (das Recht zu wählen) und passives Wahlrecht (das Recht, für ein Amt zu kandidieren). Zugleich streben viele Verfassungssysteme ein Wahlrecht, das allgemein, gleich, frei, unmittelbar und geheim ist, um die Gleichheit der Stimmabgabe und die Unabhängigkeit des Wahlprozesses zu sichern.

Zugangsvoraussetzungen für Wahlberechtigte variieren je nach Rechtsordnung. Üblicherweise gehören Staatsangehörigkeit und Wohnsitz dazu, sowie ein Mindestalter,

Einschränkungen und Ausnahmen unterscheiden sich stark zwischen Staaten und Ebenen (national, regional, kommunal). Wahlrechte können vorübergehend

Wahlrechte sind grundlegend geschützt durch Verfassungen und internationale Rechtsnormen. Internationale Abkommen wie der Internationale Pakt über

das
in
vielen
Ländern
bei
18
Jahren
liegt;
in
bestimmten
Regionen
oder
für
bestimmte
Wahlen
können
auch
jüngere
Altersstufen
gelten.
In
einigen
Rechtsordnungen
bestehen
zusätzliche
Bedingungen,
etwa
der
Ausschluss
bestimmter
Gruppen
oder
die
Begrenzung
von
Wahlrechten
für
Personen
im
Strafvollzug;
wiederum
andere
Länder
ermöglichen
eingeschränkte
Wahlrechte
für
Nicht-Staatsbürger
auf
kommunaler
Ebene.
oder
dauerhaft
entzogen
werden,
etwa
bei
schweren
Straftaten
oder
fehlender
Geschäftsfähigkeit.
Die
konkrete
Ausgestaltung
von
aktivem
und
passivem
Wahlrecht,
die
Altersgrenzen,
Fristen
und
Ausnahmen
sind
Gegenstand
nationaler
Verfassungsgesetze
und
Wahlgesetze.
bürgerliche
und
politische
Rechte
betonen
das
Recht
auf
Teilnahme
an
öffentlichen
Angelegenheiten
und
faire
Wahlen,
was
politische
Teilhabe,Information
und
Gleichbehandlung
fördert.