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Kandidatur

Kandidatur bezeichnet den Status oder Prozess des Sich-Bewerbens um ein öffentliches Amt oder eine andere Position. Sie umfasst formale Aufstellungen, die Einreichung benötigter Unterlagen und die öffentliche Präsentation der Kandidatur. In demokratischen Systemen drücken Kandidaturen die Bereitschaft aus, Verantwortung zu übernehmen, und können auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene erfolgen. Die konkreten Regeln variieren je nach Rechtsordnung: Wahlen, Nominierungen, Vorwahlen oder Parteiverfahren legen fest, wer kandidieren darf und wie eine Kandidatur offiziell bestätigt wird.

Nominierungswege reichen von direkter Kandidatur einzelner Bewerber über Listen- oder Parteilistenverfahren bis hin zu internen Vorwahlen

Zu den typischen Voraussetzungen gehören Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und gelegentlich gesundheitliche oder rechtliche Eignung. Bestimmte Vergehen

Der Begriff wird auch außerhalb der Politik verwendet, etwa für Kandidaturen in Verbänden, Gremien, Organisationen oder

oder
Parteitagsbeschlüssen.
In
vielen
Ländern
muss
die
Kandidatur
offiziell
bei
der
Wahlleitung
oder
einer
entsprechenden
Behörde
gemeldet
werden;
es
können
Gebühren,
Unterstützerunterschriften
oder
eine
parteiliche
Aufstellung
erforderlich
sein.
oder
laufende
Ermittlungen
können
die
Kandidatur
ausschließen.
Zudem
gelten
Fristen
für
die
Anmeldung,
Regeln
zum
Rücktritt
und
mögliche
Sperren
bei
Mehrfachkandidaturen.
Ausschüssen.
Etymologisch
stammt
Kandidatur
vom
lateinischen
candidatus
ab,
der
ursprünglich
„in
Weiß
gekleidet“
bedeutet
und
die
Erscheinung
des
Kandidaten
bei
Wahlen
bezeichnete;
die
deutsche
Form
entwickelte
sich
im
18.
bis
19.
Jahrhundert.