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Haftungsansprüche

Haftungsansprüche bezeichnen Rechtsansprüche auf Schadensersatz, die gegen eine Person oder Organisation aufgrund einer rechtlich relevanten Pflichtverletzung bestehen können. Sie greifen in verschiedenen Rechtsbereichen: in der deliktischen Haftung, der vertraglichen Haftung sowie in speziellen Haftungsformen wie der Produkthaftung.

Deliktische Haftung (unerlaubte Handlung): Nach § 823 BGB kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen, wenn eine Rechtsverletzung oder

Vertragliche Haftung: Aus § 280 ff. BGB ergeben sich Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen aus einem Schuldverhältnis. Voraussetzung ist

Spezielle Haftungsformen: Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz ermöglicht Schadenersatz bei fehlerhaften Produkten unabhängig vom Verschulden. Denkbar

Weitere Hinweise: Anspruchsvoraussetzungen, Beweislast und Verjährung beeinflussen Haftungsansprüche. In der Regel müssen Geschädigte Schaden, Rechtsgrund, Kausalität

eine
Pflichtverletzung
vorliegt,
die
rechtswidrig,
schuldhaft
begangen
wurde
und
ein
Schaden
sowie
ein
ursächlicher
Kausalzusammenhang
besteht.
Zu
den
typischen
Schäden
zählen
Vermögensschäden
und,
bei
Verletzungen
der
Gesundheit
oder
des
Körpers,
Schmerzensgeld.
eine
Verletzung
von
vertraglichen
Pflichten,
Vertretung
und
Schaden;
der
Gläubiger
kann
Schadensersatz
statt
Erfüllung,
daneben
oder
in
bestimmten
Fällen
auch
Ersatz
der
Pflichtverletzung
verlangen.
Typische
Ansprüche
entstehen
aus
Kauf-,
Werk-
oder
Dienstverträgen.
ist
auch
eine
Gefährdungshaftung
in
bestimmten
gesetzlich
geregelten
Bereichen.
Vorvertragliche
Haftung
(culpa
in
contrahendo)
kann
entstehen,
wenn
vor
Vertragsschluss
Treu
und
Glauben
verletzt
wird.
und,
je
nach
Haftungsart,
Verschulden
nachweisen.
Verjährung
gilt
ebenfalls
gemäß
den
Regelungen
des
BGB;
die
Fristen
variieren
je
nach
Fall.
In
der
Praxis
erfolgen
Ansprüche
oft
durch
Verhandlungen,
ggf.
Gerichtsverfahren.