Haftungsansprüche
Haftungsansprüche bezeichnen Rechtsansprüche auf Schadensersatz, die gegen eine Person oder Organisation aufgrund einer rechtlich relevanten Pflichtverletzung bestehen können. Sie greifen in verschiedenen Rechtsbereichen: in der deliktischen Haftung, der vertraglichen Haftung sowie in speziellen Haftungsformen wie der Produkthaftung.
Deliktische Haftung (unerlaubte Handlung): Nach § 823 BGB kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen, wenn eine Rechtsverletzung oder
Vertragliche Haftung: Aus § 280 ff. BGB ergeben sich Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen aus einem Schuldverhältnis. Voraussetzung ist
Spezielle Haftungsformen: Die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz ermöglicht Schadenersatz bei fehlerhaften Produkten unabhängig vom Verschulden. Denkbar
Weitere Hinweise: Anspruchsvoraussetzungen, Beweislast und Verjährung beeinflussen Haftungsansprüche. In der Regel müssen Geschädigte Schaden, Rechtsgrund, Kausalität