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Aktenführung

Aktenführung bezeichnet die systematische Erzeugung, Aufnahme, Ordnung, Bearbeitung, Aufbewahrung und Vernichtung von Unterlagen und Dateien in einer Organisation. Sie dient der Transparenz, Nachvollziehbarkeit von Vorgängen sowie der Rechts- und Revisionssicherheit.

Eine Akte ist eine zusammenfassende Sammlung aller Dokumente zu einem bestimmten Fall, Vorgang oder Thema. Typische

Der Lebenszyklus einer Akte umfasst Entstehung, Bearbeitung, Einordnung und Fortführung, Nutzung, Aufbewahrung gemäß gesetzlicher oder betrieblicher

Mit der fortschreitenden Digitalisierung gewinnen elektronische Aktenführung, Dokumentenmanagementsysteme und die E-Akte an Bedeutung. Merkmale sind Scannen,

In Verwaltung, Unternehmen und Organisationen dient eine gut geführte Aktenführung der Effizienz, Transparenz und Rechtskonformität. Herausforderungen

Bausteine
sind
Aktenplan,
Aktenzeichen,
Schlagwörter,
Datum,
Verfasser
und
der
Hinweis
auf
relevante
Dokumente.
Akten
werden
in
physischer
Form
in
Ordnern
geführt
oder
digital
in
Ordnerstrukturen
verwaltet.
Fristen
und
schließlich
Vernichtung
oder
Archivierung.
Betriebe
legen
Retentionsfristen
fest;
Behörden
beachten
Archivgesetze,
Datenschutzauflagen
und
gegebenenfalls
besondere
Vorgaben.
Metadaten,
Volltextsuche,
Versions-
und
Revisionssicherheit,
Zugriffskontrollen
und
Audit-Trails.
Rechtliche
Anforderungen
betreffen
GoBD,
DSGVO
sowie
Aufbewahrungs-
und
Langzeitarchivierung.
sind
wachsende
Datenmengen,
Migration
alter
Systeme,
Datenschutz-
und
Sicherheitsrisiken
sowie
die
Standardisierung
von
Prozessen
über
Abteilungen
hinweg.