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außergerichtliche

Außergerichtliche ist ein deutsches Adjektiv und Adverb, das „außerhalb eines Gerichtsverfahrens“ bzw. „nicht durch eine gerichtliche Entscheidung“ bedeutet. In der Rechts- und Verwaltungs sprache wird der Begriff verwendet, um Vorgänge, Maßnahmen oder Ergebnisse zu kennzeichnen, die außerhalb eines Gerichtsprozesses stattfinden.

Typische Anwendungsbereiche sind außergerichtliche Einigungen in Zivilstreitigkeiten, Mediation, Schlichtung oder generelle außergerichtliche Konfliktlösung. Oft erfolgt die

Zweck und Vorteile einer außergerichtlichen Lösung liegen in der Kosten- und Zeitersparnis, der Wahrung von Geschäftsbeziehungen

Gleichwohl besteht auch bei außergerichtlichen Verfahren die Möglichkeit von Nachteilen: Verhandlungen können Drucksituationen oder Ungleichgewichte zwischen

Siehe auch: außergerichtliche Einigung, Mediation, Schlichtung, Vergleich, Konfliktlösung.

außergerichtliche
Klärung
mit
Begleitung
durch
Rechtsanwälte,
Mediatoren
oder
Schlichter.
Eine
außergerichtliche
Einigung
kann
formell
in
einem
Vertrag
festgelegt
werden,
sodass
sie
rechtlich
bindend
ist,
sofern
die
Voraussetzungen
des
Vertragsrechts
erfüllt
sind.
und
der
Privatsphäre
der
beteiligten
Parteien.
Sie
ermöglicht
oft
eine
individuellere,
schnellere
und
flexibelere
Lösung
als
ein
gerichtliches
Verfahren.
In
vielen
Rechtsordnungen
dient
sie
zudem
dazu,
gerichtliche
Ressourcen
zu
schonen
und
Ergebnisse
zu
erzielen,
die
für
alle
Parteien
akzeptabel
sind.
den
Parteien
widerspiegeln,
und
der
Abschluss
einer
Einigung
garantiert
nicht
immer
eine
umfassende
Rechtsklarheit.
Ohne
formale
Absicherung
kann
eine
Vereinbarung
anschließend
angefochten
oder
angepasst
werden
müssen;
in
manchen
Fällen
ist
eine
gerichtliche
Bestätigung
oder
Überprüfung
sinnvoll.