außergerichtliche
Außergerichtliche ist ein deutsches Adjektiv und Adverb, das „außerhalb eines Gerichtsverfahrens“ bzw. „nicht durch eine gerichtliche Entscheidung“ bedeutet. In der Rechts- und Verwaltungs sprache wird der Begriff verwendet, um Vorgänge, Maßnahmen oder Ergebnisse zu kennzeichnen, die außerhalb eines Gerichtsprozesses stattfinden.
Typische Anwendungsbereiche sind außergerichtliche Einigungen in Zivilstreitigkeiten, Mediation, Schlichtung oder generelle außergerichtliche Konfliktlösung. Oft erfolgt die
Zweck und Vorteile einer außergerichtlichen Lösung liegen in der Kosten- und Zeitersparnis, der Wahrung von Geschäftsbeziehungen
Gleichwohl besteht auch bei außergerichtlichen Verfahren die Möglichkeit von Nachteilen: Verhandlungen können Drucksituationen oder Ungleichgewichte zwischen
Siehe auch: außergerichtliche Einigung, Mediation, Schlichtung, Vergleich, Konfliktlösung.