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Hauptverhandlungen

Hauptverhandlungen sind die zentrale Phase des strafrechtlichen Verfahrens in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es handelt sich um die eigentliche gerichtliche Auseinandersetzung, in der die Anklagepunkte vor einem Richter oder einem Spruchkörper aus Berufs- und Laienrichtern geprüft, Beweise erhoben und über Schuld oder Unschuld entschieden wird. Die Hauptverhandlung folgt dem Vorverfahren und dient der rechtlichen Würdigung der vorliegenden Beweise sowie der Feststellung der Sanktion im Falle einer Verurteilung.

In Deutschland ist die Hauptverhandlung im Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie wird in der Regel durch einen

Ablauf und Inhalte umfassen typischerweise die Erläuterung der Anklage, die Beweisaufnahme, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und ggf. Gegenargumente

Der Begriff Hauptverhandlung wird auch in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet und erfüllt dort eine vergleichbare Funktion:

Eröffnungsbeschluss
eröffnet.
Die
Verhandlung
ist
grundsätzlich
öffentlich;
Ausnahmen
gelten
aus
Gründen
des
Jugendschutzes,
der
Staatssicherheit
oder
besonderer
Schutzinteressen
der
Beteiligten.
An
der
Hauptverhandlung
nehmen
der
Angeklagte,
sein
Verteidiger,
der
Staatsanwalt
sowie
gegebenenfalls
der
Vorsitzende
und
weitere
Richter
oder
Schöffen
teil.
Die
Zusammensetzung
hängt
vom
Schweregrad
des
Falls
und
dem
Gericht
ab.
der
Verteidigung.
Der
Vorsitzende
leitet
die
Beweisaufnahme,
prüft
die
Beweismittel
und
stellt
dem
Gericht
Fragen.
Am
Ende
der
Verhandlung
erfolgt
in
der
Regel
eine
Entscheidung
über
Schuld
oder
Unschuld;
gegebenenfalls
wird
auch
eine
Straftat
begnadigt
oder
eine
Sanktion
festgesetzt.
Gegen
das
Urteil
stehen
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
offen.
die
zentrale
Phase,
in
der
der
Sachverhalt
rechtsverbindlich
geklärt
wird.