Hauptverhandlungen
Hauptverhandlungen sind die zentrale Phase des strafrechtlichen Verfahrens in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es handelt sich um die eigentliche gerichtliche Auseinandersetzung, in der die Anklagepunkte vor einem Richter oder einem Spruchkörper aus Berufs- und Laienrichtern geprüft, Beweise erhoben und über Schuld oder Unschuld entschieden wird. Die Hauptverhandlung folgt dem Vorverfahren und dient der rechtlichen Würdigung der vorliegenden Beweise sowie der Feststellung der Sanktion im Falle einer Verurteilung.
In Deutschland ist die Hauptverhandlung im Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie wird in der Regel durch einen
Ablauf und Inhalte umfassen typischerweise die Erläuterung der Anklage, die Beweisaufnahme, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und ggf. Gegenargumente
Der Begriff Hauptverhandlung wird auch in anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet und erfüllt dort eine vergleichbare Funktion: