Eröffnungsbeschluss
Der Eröffnungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung im Insolvenzverfahren, mit der das Verfahren offiziell eröffnet wird. Er wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers erlassen, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung vorliegen, typischerweise Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (bei juristischen Personen). Durch den Beschluss wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens formell bestätigt und in der Regel der Insolvenzverwalter bestellt. Gelegentlich wird zugleich ein vorläufiger Verwalter eingesetzt.
Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Vermögen des Schuldners zum Insolvenzvermögen. Der Schuldner verliert die Verfügungsbefugnis über
Rechtliche Grundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Der Eröffnungsbeschluss bildet die zentrale Voraussetzung für das weitere Insolvenzverfahren,