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Eröffnung

Eröffnung bezeichnet im Deutschen den Akt des Öffnens oder den Beginn von etwas. Der Begriff wird wörtlich verwendet, zum Beispiel bei der Eröffnung eines Gebäudes, einer Tür, einer Ausstellung oder einer Veranstaltung, und auch im übertragenen Sinn für den Beginn eines Verfahrens oder eines Prozesses.

Der Ursprung liegt im Verb eröffnen, das aus dem Präfix er- und dem Verb öffnen gebildet ist.

Zu den gängigen Ausdrucksformen gehören die Eröffnung einer Ausstellung, eine Eröffnungsfeier, eine Eröffnungsrede oder die offizielle

Beispiele: Die Eröffnung der Ausstellung war am Freitag. Die Eröffnung eines Geschäfts erfolgte heute Morgen mit

Siehe auch: Öffnung, Einleitung, Eröffnungsfeier, Eröffnungsrede.

Die
Substantivierung
bezeichnet
die
Handlungs-
oder
Ereignisphase
des
Öffnens
bzw.
des
Startens.
Eröffnung.
In
der
Rechts-
oder
Verwaltungsprache
kommt
der
Begriff
in
Form
der
Eröffnung
eines
Verfahrens
vor;
bei
Insolvenzverfahren
spricht
man
von
der
Eröffnung
des
Insolvenzverfahrens.
Daneben
gibt
es
Eröffnungsbeschlüsse,
die
die
Einleitung
eines
Verfahrens
anordnen.
einer
Rede
des
Bürgermeisters.
Bei
der
Konferenz
stand
die
Eröffnungsrede
im
Mittelpunkt.