rechtskräftige
Rechtskräftige bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Zustand einer Entscheidung, die rechtskräftig geworden ist. Dabei handelt es sich um den finalen Rechtskraftzustand (Rechtskraft), der bedeutet, dass der Entscheid in inhaltlicher Hinsicht endgültig ist und in der Regel nicht mehr durch normale Rechtsmittel angefochten werden kann. Der Begriff wird vor allem im Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht verwendet.
Wie Rechtskräftigkeit entsteht: Ein Urteil oder Bescheid wird rechtskräftig, sobald die Rechtsmittelfristen abgelaufen sind oder alle
Wirkungen der Rechtskräftigkeit: Rechtskräftige Entscheidungen binden in der Regel die Beteiligten des Verfahrens; dieselbe Streitfrage kann
Verhältnis zu Vollstreckbarkeit: Rechtskraft und Vollstreckbarkeit sind verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Ein Urteil kann rechtskräftig sein,