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Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen sind unabhängige Einrichtungen oder Gremien, die Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens schlichten oder schlichten helfen. Ihr Ziel ist es, Konflikte effizienter, kostengünstiger und schneller beizulegen als ein Gerichtsverfahren, oft durch Mediation, Vergleichsverhandlungen oder verbindliche Schiedssprüche. Schlichtungsstellen entstehen häufig durch gesetzliche Vorgaben oder auf Initiative von Verbänden, Kammern oder Institutionen im jeweiligen Rechtsbereich.

Die Ausgestaltung von Schlichtungsstellen variiert je nach Rechtsgebiet und Land. In vielen Bereichen arbeiten sie auf

Ablauf und Verfahrensweise sind typischerweise auf Schnelligkeit und Verfahrensökonomie ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Verbände

Schlichtungsstellen finden sich in zahlreichen Bereichen wie Verbraucherschutz, Miet- und Wohnrecht, Berufs- oder Handelssachen sowie in

freiwilliger
Basis;
in
anderen
Sektoren
kann
die
Inanspruchnahme
einer
Schlichtungsstelle
gesetzlich
vorgesehen
oder
empfohlen
sein,
bevor
gerichtliche
Schritte
möglich
sind.
Je
nach
Regelung
kann
die
Entscheidung
der
Schlichtungsstelle
bindend
oder
unverbindlich
sein.
Bei
verbindlichen
Entscheidungen
handelt
es
sich
oft
um
Schiedssprüche,
während
bei
unverbindlichen
Verfahren
eine
Einigung
oder
eine
Empfehlung
erzielt
wird,
die
keine
unmittelbare
Rechtskraft
besitzt.
reichen
eine
Beschwerde
ein,
es
folgt
eine
Prüfung
der
Zulässigkeit,
Informationsanfrage
und
in
vielen
Fällen
eine
moderierte
Verhandlung
zwischen
den
Parteien.
Ziel
ist
es,
eine
einvernehmliche
Lösung
zu
erreichen;
scheitert
dies,
bleibt
der
Rechtsweg
offen,
oder
in
bestimmten
Fällen
kann
eine
gerichtliche
Zuständigkeit
wieder
aufgenommen
werden.
der
öffentlich-rechtlichen
oder
privaten
Regulierung.
Sie
ergänzen
das
Justizsystem,
indem
sie
Konflikte
außerhalb
von
Gerichten
bearbeiten
und
damit
Ressourcen
schonen.