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Ausgangsrechnungen

Ausgangsrechnungen sind Rechnungen, die ein Unternehmen an seine Kunden stellt, um für gelieferten Waren oder erbrachte Dienstleistungen abzurechnen. Sie bilden die Grundlage der Forderungen aus dem Verkauf (Debitorenbuchhaltung) und dienen der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerabrechnung.

In Deutschland unterliegen Ausgangsrechnungen den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, darunter

Inhaltlich umfasst eine typische Ausgangsrechnung die Rechnungsposten (Positionszeilen) mit Beschreibung, Menge, Preis, Nettobetrag, Steuerbetrag und Zeilen-

Aufbewahrung und Buchführung: Ausgangsrechnungen sind für steuerliche Prüfungen relevant und gesetzlich archivierungspflichtig; in Deutschland meist zehn

der
vollständige
Name
und
die
Anschrift
des
leistenden
Unternehmens,
der
Name
und
die
Anschrift
des
Empfängers,
das
Ausstellungsdatum,
eine
fortlaufende
Rechnungsnummer,
Leistungs-
bzw.
Lieferdatum,
eine
klare
Leistungsbeschreibung,
Menge
und
Preis,
der
Nettobetrag,
der
anzuwendende
Umsatzsteuersatz
bzw.
Steuerbetrag,
der
Bruttobetrag,
sowie
die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
des
Unternehmers
und
gegebenenfalls
des
Kunden.
Je
nach
Fall
können
zusätzlich
Hinweise
auf
Steuerbefreiungen,
Reverse-Charge-Verfahren
oder
besondere
Anforderungen
relevant
sein.
Elektronische
oder
papierne
Formate
sind
zulässig,
solange
die
Pflichtangaben
erfüllt
sind.
bzw.
Gesamtsummen.
Zahlungsbedingungen,
Zahlungsziel,
Bankverbindung
und
ggf.
Hinweise
zu
Rabatten
oder
Skonti
ergänzen
die
Rechnung.
Elektronische
Formate
gewinnen
an
Bedeutung;
gängige
Varianten
sind
digitale
Rechnungen
oder
fakturierende
Dateien
(z.
B.
ZUGFeRD/Factur-X).
Jahre.
Sie
sollten
daher
systematisch
erfasst,
archiviert
und
bei
Bedarf
zu
Debitorenbuchhaltung,
Mahnwesen
und
Jahresabschlüssen
verfügbar
gehalten
werden.