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Zahlungsziel

Zahlungsziel bezeichnet im Geschäftsverkehr die vertraglich vereinbarte Frist, innerhalb derer eine Forderung nach Erhalt einer Rechnung oder Lieferung zu begleichen ist. Es gibt an, wann der Käufer zahlen muss, und ist ein wichtiger Bestandteil der Zahlungsbedingungen zwischen Lieferant und Kunde. Üblich ist die Angabe in der Rechnung, z. B. „Zahlungsziel: 30 Tage netto“.

Formen und Praxis: Typisch ist das Netto-Zahlungsziel (Zahlung innerhalb einer festgelegten Frist nach Rechnungsausstellung). Oft sind

Rechtsgrundlagen und Fälligkeit: Der Zahlungsziel ist grundsätzlich Vertragsinhalt; fehlt eine Vereinbarung, gelten oft gesetzliche Regelungen oder

Auswirkungen und Praxis: Für Lieferanten wirkt sich ein längeres Zahlungsziel auf die Liquidität aus, während Kunden

Beispiele: Zahlungsziel 14 Tage netto ab Rechnungsdatum; Zahlungsziel 30 Tage netto ab Lieferung; Skonti bei Zahlung

auch
Skonti
vorgesehen,
bei
denen
ein
Rabatt
bei
früher
Zahlung
gewährt
wird
(z.
B.
Skonto
bei
Zahlung
innerhalb
eines
bestimmten
Zeitraums).
Die
Länge
des
Zahlungsziels
variiert
stark
nach
Branche,
Geschäftsbeziehung
und
Bonität
des
Kunden;
gängige
Werte
bewegen
sich
zwischen
kurzen
und
mittleren
Zeiträumen
wie
14
bis
60
Tagen.
Grundsätze
der
Fälligkeit.
Bei
Zahlungsverzug
greifen
gesetzliche
Verzugsregeln,
die
oft
einen
über
dem
Basiszinssatz
liegenden
Verzugszins
sowie
Mahn-
und
Inkassokosten
vorsehen.
In
der
Praxis
führen
klare
Zahlungsbedingungen
zu
besserer
Liquidität
und
Planungssicherheit
für
beide
Seiten.
durch
längere
Fristen
die
Zahlungsströme
gestalten
können.
Bonitätsprüfungen,
Staffelungen
von
Kreditlinien
und
Anreize
wie
Skonti
sind
gängige
Instrumente,
um
Zahlungszielhandel
zu
steuern.
innerhalb
von
10
Tagen.