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Vertragsinhalt

Vertragsinhalt bezeichnet den in einem Vertrag festgelegten Kern der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. Er bestimmt, welche Leistungen erbracht, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen erfolgen. Der Inhalt soll rechtlich zulässig, möglich und bestimmt sein und sich innerhalb der geltenden Rechtsordnung bewegen. Unbeschadet der individuellen Vereinbarungen folgt der Vertragsinhalt aus dem Angebot, der Annahme und daraus resultierenden Willenserklärungen.

Zu den typischen Bestandteilen gehören: Gegenstand und Zweck des Vertrags, Leistungs- und Gegenleistungsverpflichtungen, Leistungszeit, Abnahme- und

Der rechtliche Rahmen umfasst auch Formvorschriften; während Verträge grundsätzlich schlicht wirksam geschlossen werden können, bestehen für

Praxis: Der Vertragsinhalt variiert je nach Individualvertrag oder AGB. Bei standardisierten Vertragsbedingungen gilt eine Abwägung zwischen

Lieferbedingungen,
Preis
und
Zahlungsmodalitäten,
Regelungen
zu
Risiko-
und
Eigentumsübergang,
Haftung,
Gewährleistung,
Vertragsdauer
sowie
Kündigungs-
und
Rücktrittsrechte.
Zusatzklauseln
regeln
Vertraulichkeit,
Datenschutz,
Nutzungsrechte,
Geheimhaltung,
ggf.
Haftungs-
und
Schadensregelungen,
sowie
Rechtswahl,
Gerichtsstand
und
Erfüllungsort.
In
vielen
Fällen
finden
sich
außerdem
ergänzende
Bestimmungen
zu
Salvatorischer
Klausel,
Kündigungsfristen
und
Abtretbarkeit
von
Rechten.
bestimmte
Vereinbarungen
Schriftform
oder
notarielle
Form.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
unterliegen
einer
Inhaltskontrolle,
um
Benachteiligungen
zu
vermeiden.
Der
Inhalt
eines
Vertrags
muss
zudem
mit
Treu
und
Glauben
(Vorrang)
ausgelegt
werden.
Kunden-
und
Unternehmerinteressen,
sowie
eine
klare,
verständliche
Formulierung,
um
Mehrdeutigkeiten
zu
vermeiden.
Unklare
Klauseln
werden
gemäß
dem
Grundsatz
der
Auslegung
nach
Treu
und
Glauben
interpretiert.