Vertragsinhalt
Vertragsinhalt bezeichnet den in einem Vertrag festgelegten Kern der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. Er bestimmt, welche Leistungen erbracht, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen erfolgen. Der Inhalt soll rechtlich zulässig, möglich und bestimmt sein und sich innerhalb der geltenden Rechtsordnung bewegen. Unbeschadet der individuellen Vereinbarungen folgt der Vertragsinhalt aus dem Angebot, der Annahme und daraus resultierenden Willenserklärungen.
Zu den typischen Bestandteilen gehören: Gegenstand und Zweck des Vertrags, Leistungs- und Gegenleistungsverpflichtungen, Leistungszeit, Abnahme- und
Der rechtliche Rahmen umfasst auch Formvorschriften; während Verträge grundsätzlich schlicht wirksam geschlossen werden können, bestehen für
Praxis: Der Vertragsinhalt variiert je nach Individualvertrag oder AGB. Bei standardisierten Vertragsbedingungen gilt eine Abwägung zwischen