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Gewinnermittlung

Gewinnermittlung bezeichnet den Prozess der Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Sie liefert die Grundlage für steuerliche Verpflichtungen, die Bewertung der Unternehmenslage sowie Entscheidungen über Ausschüttungen und Investitionen.

Im deutschen Recht erfolgt die Gewinnermittlung unterschiedlich je nach Rechtsform und Größe. Handelsrechtlich sind Unternehmen verpflichtet,

Für viele Kleingewerbetreibende und Selbstständige gilt steuerlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) als vereinfachte

Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung ergeben sich durch steuerliche Vorschriften, z. B. bei Abschreibungen, Rückstellungen,

Die Gewinnermittlung ist Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer sowie für die

einen
Jahresabschluss
zu
erstellen,
der
Bilanz
und
Gewinn-
und
Verlustrechnung
(GuV)
umfasst.
Kapitalgesellschaften
sowie
größere
Personengesellschaften
erstellen
üblicherweise
eine
handelsrechtliche
Gewinnermittlung
im
Rahmen
des
Jahresabschlusses;
die
Grundsätze
ordnungsgemäßer
Buchführung
(GoB)
gelten
dabei
als
Maßstab
für
ordnungsgemäße
Bilanzierung.
Gewinnermittlung.
Bei
der
EÜR
werden
Betriebseinnahmen
mit
den
Betriebsausgaben
verrechnet;
der
sich
daraus
ergebende
Saldo
ist
Gewinn
oder
Verlust
des
Steuerjahres.
nicht
abzugsfähigen
Betriebsausgaben
oder
Verlustvorträgen.
Zudem
führt
die
steuerliche
Gewinnermittlung
oft
zu
Abweichungen
vom
handelsrechtlichen
Gewinn,
weil
steuerliche
Vorschriften
bestimmte
Posten
anders
behandeln.
Bilanzierung
der
Unternehmensleistung.
Sie
beeinflusst
auch
Entscheidungen
über
Gewinnverwendung,
Finanzierung
und
Risikobewertung.