Gewinnermittlung
Gewinnermittlung bezeichnet den Prozess der Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Sie liefert die Grundlage für steuerliche Verpflichtungen, die Bewertung der Unternehmenslage sowie Entscheidungen über Ausschüttungen und Investitionen.
Im deutschen Recht erfolgt die Gewinnermittlung unterschiedlich je nach Rechtsform und Größe. Handelsrechtlich sind Unternehmen verpflichtet,
Für viele Kleingewerbetreibende und Selbstständige gilt steuerlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) als vereinfachte
Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung ergeben sich durch steuerliche Vorschriften, z. B. bei Abschreibungen, Rückstellungen,
Die Gewinnermittlung ist Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer sowie für die