Kleingewerbetreibende
Kleingewerbetreibende bezeichnet in Deutschland Betreiber kleiner Gewerbebetriebe, die meist als natürliche Personen handeln und das Geschäft mit überschaubarer Umsatz- und Personalgröße führen. Typische Rechtsformen sind Einzelunternehmen oder kleine Personen-GbRs. Häufig handelt es sich um freiberufliche oder handelnde Tätigkeiten, die nicht in größerem Umfang organisiert sind.
Zur rechtlichen Einordnung gehört die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt. In der Regel besteht keine Pflicht zur
Die Umsatzsteuer ist ein zentrales Thema: Kleingewerbetreibende können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen,
Betriebsführung und Buchführung: Kleingewerbetreibende sind in der Regel verpflichtet, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen oder eine einfache
Wesentliche Merkmale sind Größe und Rechtsform, nicht eine eigene Rechtsordnung. Der Begriff bezeichnet somit eher eine