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Bestellungen

Bestellungen sind formelle Aufforderungen eines Käufers an einen Lieferanten, Waren oder Dienstleistungen zu beschaffen. Der Begriff wird sowohl im Beschaffungswesen als auch im Vertrieb verwendet: Bei Verkäufen spricht man von Kundenbestellungen, bei Käufen von Einkaufsbestellungen. In vielen Unternehmen stellen Bestellungen den verbindlichen Start eines Beschaffungsprozesses dar.

Typischer Ablauf: Bedarfsermittlung, Genehmigung, Erstellung der Bestellung, elektronische oder schriftliche Übermittlung an den Lieferanten, Bestellbestätigung, Lieferung

Inhalt einer Bestellung: Lieferant, Bestellnummer, Bestelldatum, Liefertermin, Artikelbezeichnung und -nummer, Menge, Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Lieferadresse,

Arten: Einzelbestellung (Standard-/Einzelbestellung), Rahmenbestellung (Rahmenvereinbarung mit Abrufbestellungen), sowie laufende Lieferverträge, die regelmäßig abgerufen werden. Unterschied zu

Rechtliche und organisatorische Aspekte: Dokumentationspflicht, Nachverfolgbarkeit, interne Kontrollen, Compliance, Aufbewahrung gesetzlicher Unterlagen, Fristen, Steuern und Rechnungsprüfung.

der
Waren
bzw.
Erbringung
der
Dienstleistung,
Wareneingang,
Rechnung,
Zahlung,
ggf.
Archivierung
und
Audit.
Incoterms,
Vertragsreferenzen,
ggf.
Rahmenvereinbarungen.
einem
Auftrag/Vertrag:
Eine
Bestellung
kann
sich
auf
eine
vertragliche
Grundlage
stützen,
während
sie
zugleich
den
konkreten
Abruf
festhält.
In
ERP-Systemen
(z.
B.
SAP)
werden
Bestellungen
als
zentrale
Transaktion
geführt
und
mit
Wareneingang,
Rechnung
und
Zahlung
verknüpft.