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Endverbraucher

Endverbraucher (auch Endnutzer) bezeichnet in der Volkswirtschaft und im Recht den letzten Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, der diese für private, nicht kommerzielle Zwecke nutzt oder verbraucht. Im Gegensatz zu Unternehmen, Händlern oder Öffentlichen ist der Endverbraucher kein Wiederverkäufer oder Produzent, sondern der Endkunde in der Wertschöpfungskette. In der Praxis deckt der Begriff private Haushalte, Einzelpersonen und private Nutzer ab, die Produkte für den Eigenbedarf erwerben, etwa Lebensmittel, Kleidung oder Dienstleistungen wie Telekommunikation.

In Rechts- und Wirtschaftstexten wird oft zwischen Endverbraucher und Gewerbetreibendem unterschieden. Diese Abgrenzung ist zentral für

Der Begriff wird auch in export- und wirtschaftspolitischen Kontexten verwendet, um zu kennzeichnen, ob eine Lieferung

Beispiele: ein Privatkunde kauft einen Computer online, ein Haushalt schließt einen Stromvertrag ab, oder eine Privatperson

Verbraucherschutzregelungen,
Gewährleistungsrechte
und
Informationspflichten.
So
gelten
in
der
Europäischen
Union
und
in
Deutschland
spezielle
Vorschriften
für
Verbraucher,
etwa
Widerrufsrechte
bei
Fernabsatzgeschäften,
Gewährleistungspflichten
des
Verkäufers,
Produktsicherheit
und
klare
Informationspflichten
über
Preis,
Lieferbedingungen
und
Rückgaberechte.
für
den
Endverbraucher
bestimmt
ist.
In
der
Praxis
beeinflusst
die
Kundegruppe
Endverbraucher
Preisgestaltung,
Marketingstrategien
und
die
Gestaltung
von
Verträgen.
bezieht
eine
Versicherung.
Der
Endverbraucher
bildet
damit
den
größten
Teil
des
privaten
Konsums
und
hat
damit
erheblichen
Einfluss
auf
die
Wirtschaftsentwicklung.