Gewährleistungspflichten
Gewährleistung bezeichnet im deutschen Zivilrecht den gesetzlich vorgesehenen Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer wegen Mängeln an einer Ware oder einer Werkleistung. Bei Kauf beweglicher Sachen ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere §§ 434 ff. Sie schützt vor Mängeln, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen oder durch den Verkäufer verursacht wurden. Für Verbrauchsgüterkäufe gilt eine Beweislastumkehr: Liegt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe vor, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe bestand; der Verkäufer kann dies widerlegen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe; bei gebrauchten Waren kann sie vertraglich auf weniger als zwei Jahre reduziert werden.
Im Rahmen der Gewährleistung hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, also Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist diese
Wichtige Ausnahmen betreffen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler außerhalb