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Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist in Deutschland die regelmäßige Voranmeldung der Umsatzsteuer. Sie dient dem Finanzamt zur Erfassung der Umsatzsteuer, die ein Unternehmer in einem Abrechnungszeitraum schuldet, abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. In der UStVA werden Umsatzsteuer (auf Lieferungen und sonstige Leistungen) sowie Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen angegeben, sodass sich eine Zahllast für den jeweiligen Zeitraum ergibt. Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER.

Frequenz und Fristen: Die Häufigkeit richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerschuld im Vorjahr. In der Praxis

Berechnung und Zahlung: Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Ist die Vorsteuer

Beziehungen: Die UStVA ist eine Zwischenmeldung; die jährliche Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuererklärung) ist eine weitere Pflicht, die im

bedeutet
dies
in
der
Regel
monatliche
Voranmeldungen
bei
größeren
Umsätzen
bzw.
quartalsweise
Voranmeldungen
bei
geringeren
Beträgen.
Sehr
kleine
Betriebe
können
in
bestimmten
Fällen
von
der
regelmäßigen
Abgabe
befreit
sein
oder
eine
jährliche
Umsatzsteuervoranmeldung
nutzen.
Die
Abgabefristen
liegen
in
der
Regel
am
10.
Tag
des
Folgemonats
(bei
monatlicher
Abgabe)
bzw.
am
10.
Tag
nach
dem
Ende
des
Quartals
(bei
quartalsweiser
Abgabe).
höher,
ergibt
sich
eine
Erstattung.
Fehler
in
der
UStVA
können
durch
eine
berichtigte
UStVA
korrigiert
werden.
Bei
Verspätung
können
Zinsen
und
Verspätungszuschläge
anfallen;
daher
ist
eine
rechtzeitige
Abgabe
und
Zahlung
wichtig.
Jahresabschluss
zusammen
mit
der
UStVA
abgegeben
wird.
Die
UStVA
dient
der
zeitnahen
Abführung
der
Umsatzsteuer,
während
die
Jahreserklärung
dem
Finanzamt
einen
Gesamtüberblick
über
das
Kalenderjahr
gibt.