Umsatzsteuervoranmeldung
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist in Deutschland die regelmäßige Voranmeldung der Umsatzsteuer. Sie dient dem Finanzamt zur Erfassung der Umsatzsteuer, die ein Unternehmer in einem Abrechnungszeitraum schuldet, abzüglich der Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. In der UStVA werden Umsatzsteuer (auf Lieferungen und sonstige Leistungen) sowie Vorsteuerbeträge aus Eingangsrechnungen angegeben, sodass sich eine Zahllast für den jeweiligen Zeitraum ergibt. Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER.
Frequenz und Fristen: Die Häufigkeit richtet sich nach der Höhe der Umsatzsteuerschuld im Vorjahr. In der Praxis
Berechnung und Zahlung: Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Ist die Vorsteuer
Beziehungen: Die UStVA ist eine Zwischenmeldung; die jährliche Umsatzsteuererklärung (Umsatzsteuererklärung) ist eine weitere Pflicht, die im