Vorsteuerbeträge
Vorsteuerbeträge sind die Mehrwertsteuerbeträge, die ein Unternehmer auf Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern bezahlt hat. In Deutschland bezeichnet man damit die Umsatzsteuer, die dem Unternehmer bei Einkäufen für die unternehmerische Tätigkeit in Rechnung gestellt wird. Diese Vorsteuer kann mit der Umsatzsteuer verrechnet werden, die der Unternehmer auf seine eigenen Lieferungen und Leistungen erhoben hat.
In der Praxis erfolgt die Verrechnung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA). Dort werden Umsatzsteuer (Ausgangssteuer) und
Voraussetzungen und Grenzen: Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistungen für die unternehmerische Tätigkeit verwendet werden,
Bedeutung: Der Vorsteuerabzug ist ein zentrales Element der Mehrwertsteuer-Systematik, da er die Mehrwertsteuerbelastung auf unternehmerische Inputs