Ausgangssteuer
Ausgangssteuer ist eine Form der Besteuerung auf unrealisiert Gewinne, die entsteht, wenn ein Steuerpflichtiger seinen steuerlichen Wohnsitz, seinen Unternehmenssitz oder wesentliche Vermögenswerte ins Ausland verlegt oder das Vermögen ins Ausland transferiert. Ziel ist es, die Verschiebung von Steueransprüchen in eine andere Rechtsordnung zu verhindern und die Fortführung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sicherzustellen.
In Deutschland ist der Begriff insbesondere mit der Wegzugsbesteuerung verbunden. Sie greift typischerweise bei natürlichen Personen,
Das Instrument dient der Steuerbasissicherung gegenüber grenzüberschreitenden Mobilitäten und wird sowohl aus fiskalischer als auch aus
Siehe auch: Wegzugsbesteuerung, Exit Tax, Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Verlegungen.