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Voranmeldungen

Voranmeldungen sind Vorausmeldungen an eine Behörde über zu erwartende Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder andere Abgaben und werden vor dem jeweiligen Zeitraum bzw. der endgültigen Festsetzung abgegeben. Der Begriff setzt sich aus vor- (im Voraus) und Anmeldung (Mitteilung) zusammen. In Deutschland ist der Begriff vor allem im Steuer- und Sozialversicherungswesen gebräuchlich: Die bekanntesten Formen sind die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und die Sozialversicherungs-Voranmeldung. In der Praxis erfolgt die Meldung elektronisch, etwa über ELSTER (für Steuern) oder über das Zollportal bzw. entsprechende Systeme für Sozialversicherung, je nach Kontext.

Frequenz und Fristen richten sich nach Rechtsvorschriften und dem Emissionszweck: So können Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich

Voranmeldungen stehen oft im Vorfeld der Jahresabrechnung oder der endgültigen Steuerfestsetzung. Sie ermöglichen Behörden eine frühere

erfolgen;
die
Umsatzsteuervoranmeldung
ist
in
der
Regel
bis
zum
10.
Tag
des
Folgemonats
fällig
(bei
Dauerfristverlängerung
ggf.
verlängert).
Die
Angabe
dient
der
zeitnahen
Festsetzung
von
Zahlungsverpflichtungen,
Erstattungen
oder
Nachzahlungen;
bei
unvollständigen
oder
falschen
Daten
können
Verspätungszinsen,
Säumniszuschläge
oder
Bußgelder
folgen.
Einschätzung
der
Außenstände
und
Betragskorrekturen,
während
Unternehmen
zeitnah
Liquidität
planen.
Außerhalb
des
Steuer-
und
Sozialversicherungsrechts
finden
sich
ähnliche
Verfahren
in
anderen
Bereichen,
etwa
beim
Zoll
oder
bei
amtlichen
Genehmigungen,
wo
eine
Vorankündigung
erforderlich
ist.