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Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche sind im deutschen Zivilrecht Ansprüche auf Ersatz eines durch rechtswidriges Verhalten oder durch Verletzung vertraglicher Pflichten verursachten Schadens. Sie umfassen Vermögensschäden ebenso wie immaterielle Schäden. Typische Beispiele sind Unfälle, fehlerhafte Produkte oder Pflichtverletzungen aus Vertragsverhältnissen.

Rechtsgrundlagen sind vor allem das Allgemeine Schuldrecht. Hauptsätze bilden § 823 BGB (unerlaubte Handlung) und § 280 BGB

Voraussetzungen sind je nach Rechtsgrundlage unterschiedlich, aber zentrale Elemente bleiben regelmäßig: Rechtswidrigkeit des verursachten Verhaltens, Haftungs-

Verjährung und Durchsetzung: Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Der Fristbeginn hängt davon ab,

(vertragliche
Schadensersatzansprüche).
Daneben
existieren
spezielle
Haftungsregeln,
zum
Beispiel
Produkthaftung
gemäß
Produkthaftungsgesetz,
sowie
weitere
gesetzliche
Vorschriften.
Ferner
unterscheidet
das
Schadensersatzrecht
je
nach
Situation
zwischen
Schadenersatz
statt
der
Leistung
(§
281
BGB)
und
Schadenersatz
neben
der
Leistung
(§
280
BGB).
Bei
bestimmten
Haftungsformen
wie
der
Gefährdungshaftung
kann
Verschulden
entfallen
oder
weniger
gefordert
werden.
oder
Pflichtverletzung,
Schaden
und
eine
adäquate
Kausalität
zwischen
Verhalten
und
Schaden.
Bei
vertraglichen
Ansprüchen
muss
zusätzlich
eine
Pflichtverletzung
vorliegen;
bei
delinquenten
Ansprüchen
genügt
oft
Verschulden.
Der
Umfang
des
Schadens
umfasst
gewöhnlich
Vermögensschäden,
in
vielen
Fällen
auch
immaterielle
Schäden.
Ein
Mitverschulden
des
Geschädigten
kann
die
Höhe
des
Anspruchs
mindern.
wann
der
Anspruch
entstanden
ist
und
wann
der
Gläubiger
Kenntnis
von
den
anspruchsbegründenden
Umständen
erlangt
hat;
in
der
Praxis
endet
die
Frist
am
Jahresende,
maximal
jedoch
zehn
Jahre
nach
dem
Entstehen.
Ansprüche
können
außergerichtlich
verhandelt
oder
gerichtlich
geltend
gemacht
werden.