Vertragsverhältnissen
Vertragsverhältnisse bezeichnet rechtliche Beziehungen, die durch Verträge zwischen mindestens zwei Parteien entstehen. Sie regeln gegenseitige Leistungsansprüche und Pflichten, wie Lieferung, Zahlung, Nutzung, Werkleistung oder Beratung, und bilden einen Kernbereich des Schuldrechts im Zivilrecht.
Entstehung erfolgt durch übereinstimmende Willenserklärungen von Angebot und Annahme und einen Rechtsbindungswillen. Viele Verträge schließen die
Inhalt der Vertragsverhältnisse sind die jeweiligen Hauptleistungen (z. B. Lieferung gegen Zahlung), Nebenpflichten, Gewährleistungsrechte, Haftung bei
Beendigung der Vertragsverhältnisse erfolgt durch Erfüllung der Pflichten, Kündigung oder Rücktritt, oder durch gesetzliche Anfechtung (z.
Rechtsdurchsetzung erfolgt in der Regel durch Vertrags- oder Zivilprozess; bei Mängeln gelten Gewährleistungs- oder Garantieansprüche. Die