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Garantieansprüche

Garantieansprüche beziehen sich auf Rechtsansprüche, die sich aus einer Garantievereinbarung ergeben. Dabei wird zwischen gesetzlicher Gewährleistung und vertraglich eingeräumten Garantien unterschieden. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, während Garantien freiwillige Zusagen des Herstellers oder Händlers sind, die über den gesetzlichen Umfang hinausgehen können.

Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung schützt Käufer bei Mängeln der Kaufsache. Typische Rechte sind Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung),

Garantie

Garantien sind vertragliche Zusagen des Herstellers oder Verkäufers, die zusätzlich zur Gewährleistung gelten und oft längere

Verfahrenshinweise

Bei Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen sollte der Mangel zeitnah gemeldet, der Kaufnachweis aufbewahrt und alle relevanten Unterlagen

Rücktritt
oder
Minderung
des
Kaufpreises
sowie
gegebenenfalls
Schadensersatz
statt
der
Leistung.
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
in
der
Regel
zwei
Jahre
ab
Lieferung
der
Sache;
bei
Verbrauchergeschäften
gilt
eine
Beweislastumkehr
zugunsten
des
Käufers
in
den
ersten
sechs
Monaten:
Binnen
dieses
Zeitraums
muss
der
Verkäufer
beweisen,
dass
der
Mangel
bei
Übergabe
nicht
vorlag.
Nach
Ablauf
der
Frist
schuldet
der
Verkäufer
nur
noch
Nacherfüllung,
danach
können
Rücktritt,
Minderung
oder
Schadensersatz
folgen.
Für
gebrauchte
Waren
kann
die
Frist
vertraglich
auf
bis
zu
ein
Jahr
reduziert
werden.
Laufzeiten
oder
weitere
Konditionen
umfassen.
Garantiebedingungen,
-dauer
und
-umfang
variieren
erheblich
und
werden
im
Garantieversprechen
oder
in
den
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
festgelegt.
Ansprüche
entstehen,
sofern
der
gemeldete
Mangel
unter
den
Garantierahmen
fällt
und
die
Voraussetzungen
der
Garantie
eingehalten
sind.
Oft
sind
Ausschlüsse
(z.
B.
Verschleiß,
unsachgemäße
Nutzung)
vorgesehen.
gepflegt
werden.
Falls
der
Verkäufer
ablehnt,
kann
rechtlicher
Rat
helfen,
insbesondere
zur
Fristenregelung
und
zum
Umfang
der
Ansprüche.