Schuldverhältnissen
Schuldverhältnissen bezeichnet im deutschen Privatrecht eine rechtliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus der eine Forderung des Gläubigers und eine Pflicht des Schuldners zur Leistung entsteht. Das Schuldverhältnis entsteht in der Regel aus einem Vertrag, kann aber auch durch Gesetz, durch unerlaubte Handlung oder andere gesetzliche Anordnungen begründet sein. Es bildet den Kern des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dient der Strukturierung von Rechten und Pflichten innerhalb einer bestimmten Rechtsbeziehung.
Zu den Hauptformen gehören vertragliche Schuldverhältnisse, die aus Kauf-, Miet-, Dienst- oder Werkverträgen entstehen und gegenseitige
Die Durchsetzung erfolgt durch Geltendmachung von Ansprüchen, typischerweise auf Erfüllung, Rückabwicklung, Schadenersatz oder ähnliche Rechtsfolgen. Brechen