quasivertragliche
Quasivertragliche bezeichnet im deutschen Zivilrecht jene Schuldverhältnisse, die nicht aus einem formellen Vertrag entstehen, aber wie vertragliche Pflichten wirken. Der Begriff fasst Rechtsfolgen zusammen, die gesetzlich oder durch Gerichtsauslegung so gestaltet sind, dass eine Partei bestimmte Ansprüche gegen die andere hat, obwohl kein wirksamer Vertrag vorliegt. Ziel ist oft der Ausgleich von Vorteilen oder die Rechtsordnung bei der Verwaltung fremder Angelegenheiten.
Beispiele und Kontexte, in denen von quasi-vertraglichen Pflichten gesprochen wird, sind vielfältig. Ein bekanntes Beispiel ist
Bedeutung und Rechtsanwendung: Quasivertragliche Schuldverhältnisse unterscheiden sich von vertraglichen Verpflichtungen durch das Fehlen eines formalen Vertrags,