quasivertraglichen
Quasivertragliche bezeichnet in der Rechtswissenschaft Schuldverhältnisse, die nicht aus einem formellen Vertrag, sondern aus einer anderen Rechtsgrundlage entstehen, aber dem Schuldrecht zugeordnet werden. Der Begriff fasst dabei Situationen zusammen, in denen die Rechtsordnung eine Verpflichtung schafft, die wie eine vertragliche Pflicht wirkt, ohne dass die Parteien ausdrücklich eine vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Ziel ist es, Rechtsgüter und Gerechtigkeit zu schützen und rechtliche Lücken im Vertragsrecht zu schließen.
Eine der bekanntesten Formen ist die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Dabei übernimmt jemand im Interesse eines
Quasivertragliche Ansprüche entstehen außerdem dort, wo der Gesetzgeber oder die Rechtsordnung eine Pflicht zur Rückzahlung oder
Abgrenzung: Quasivertragliche Ansprüche unterscheiden sich von vertraglichen Verpflichtungen, die aus einer konkreten Vereinbarung resultieren, und von