Vorwerfbarkeit
Vorwerfbarkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet die Blameworthiness oder Zurechnungsfähigkeit einer Handlung zu einer bestimmten Person. Sie ist Bestandteil des Schuldprinzips und wird zusammen mit dem Tatbestand und der Rechtswidrigkeit geprüft, um zu entscheiden, ob eine Handlung strafbar ist.
Im Kern geht es bei der Vorwerfbarkeit darum, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte,
Es gibt Umstände, die die Vorwerfbarkeit mildern oder ausschließen können. Dazu zählen mangelnde Schuldfähigkeit durch geistige
In der Praxis wird die Vorwerfbarkeit in der Schuldprüfung des Strafprozesses ermittelt und beeinflusst maßgeblich die