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Minderjährigkeit

Minderjährigkeit bezeichnet den rechtlichen Status von Personen, die das Alter der Volljährigkeit noch nicht erreicht haben. In Deutschland gilt die Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag. Minderjährige genießen einen besonderen Schutz durch Zivil-, Familien- und Jugendrecht.

Die Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit entwickeln sich mit dem Alter. Bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist man

Die elterliche Sorge umfasst in der Regel die Personensorge, Erziehung und Vermögenssorge der Minderjährigen; Die Eltern

Für Minderjährige gilt besonderer Schutz vor Ausbeutung und riskanten Rechtsgeschäften. Im Strafrecht gelten spezielle Regelungen: Jugendliche

geschäftsunfähig.
Von
sieben
bis
zum
18.
Lebensjahr
besitzt
man
eine
beschränkte
Geschäftsfähigkeit:
Die
meisten
Verträge,
die
der
Minderjährige
abschließt,
benötigen
die
Zustimmung
der
Erziehungsberechtigten;
Ausnahmen
gelten
unter
anderem
für
rechtsvorteilhafte
Geschäfte
oder
solche,
die
mit
eigenem,
frei
verfügbaren
Geld
bezahlt
werden
(Taschengeldparagraph
§110
BGB).
oder
gesetzliche
Vertreter
treffen
Entscheidungen
zu
Bildung,
Gesundheit
und
Vermögensverwaltung.
Die
Sorge
erstreckt
sich
bis
zur
Volljährigkeit;
in
Ausnahmefällen
kann
das
Familiengericht
eine
Vormundschaft
oder
andere
Formen
der
Unterstützung
anordnen,
wenn
die
Eltern
nicht
ausreichend
sorgen
können.
unter
18
Jahren
fallen
in
der
Regel
in
den
Bereich
des
Jugendstrafrechts,
während
jüngere
Kinder
strafrechtlich
nicht
in
vollem
Maß
verantwortlich
sind.
Mit
dem
Erreichen
der
Volljährigkeit
endet
der
eingeschränkte
Status,
und
die
volle
Rechtsfähigkeit
tritt
ein.
Minderjährigkeit
prägt
damit
den
Umfang
der
Rechtsfähigkeit,
die
Schutzpflichten
der
Eltern
und
die
Möglichkeit,
Verträge
eigenständig
oder
nur
mit
Zustimmung
abzuschließen.