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Schuldfähigkeit

Schuldfähigkeit ist ein Rechtsbegriff des Strafrechts, der darüber entscheidet, ob eine Person für eine Straftat verantwortlich gemacht werden kann. Sie bezeichnet die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat zu erkennen und danach zu handeln. In der Praxis wird zwischen zwei Dimensionen unterschieden: der Einsichtsfähigkeit (Erkennen der Rechtswidrigkeit) und der Steuerungsfähigkeit (Fähigkeit, das eigene Verhalten entsprechend dieser Einsicht zu kontrollieren). Vollständige Schuldfähigkeit liegt vor, wenn beide Dimensionen gegeben sind.

Bestehen die Voraussetzungen der Einsichtsfähigkeit oder der Steuerungsfähigkeit nicht oder nur eingeschränkt, kann sich die Schuldfähigkeit

Auch alters- und entwicklungsbedingt spielt Schuldfähigkeit eine Rolle. In Deutschland gilt grundsätzlich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit erst

wesentlich
verändern.
Bei
Vorliegen
einer
geistigen
Störung,
einer
psychischen
Erkrankung
oder
schweren
Entwicklungsstörung
kann
eine
Schuldunfähigkeit
(Schuldunfähigkeit)
festgestellt
werden,
das
heißt,
die
Person
ist
rechtlich
nicht
strafbar.
Ist
die
Fähigkeit
nur
vermindert,
kann
dies
zu
einer
verminderten
Schuldfähigkeit
führen,
die
grundsätzlich
zu
milderen
Strafen
oder
anderen
rechtsfolgen
führen
kann.
Die
Abwägung
erfolgt
individuell
durch
das
Gericht
auf
der
Grundlage
ärztlicher
oder
psychologischer
Gutachten.
ab
dem
Alter
der
Volljährigkeit;
Jugendliche
und
Heranwachsende
unterliegen
dem
Jugendstrafrecht,
dessen
Maßstäbe
und
Beurteilungskriterien
sich
von
den
Erwachsenenregeln
unterscheiden.
Insgesamt
dient
der
Begriff
der
Schuldfähigkeit
der
angemessenen
Zuwendung
von
Verantwortung
und
Strafe
in
Abhängigkeit
von
der
persönlichen
Reife
und
psychischen
Verfassung
des
Täters.