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Volljährigkeit

Volljährigkeit bezeichnet den rechtlichen Status einer Person als volljährig, das heißt die Fähigkeit, eigene Rechtsgeschäfte abzuschließen, persönliche Entscheidungen zu treffen und für das eigene Handeln rechtlich verantwortlich zu sein. Mit der Volljährigkeit geht in vielen Rechtsordnungen die volle Geschäftsfähigkeit einher. Vorher greifen Einschränkungen: Minderjährige besitzen oft eine beschränkte Geschäftsfähigkeit und benötigen in der Regel Zustimmung der Sorgeberechtigten; Ausnahmen ermöglichen einfache Transaktionen im Rahmen des eigenen Taschengeldes.

In Deutschland wird die Volljährigkeit gesetzlich mit dem 18. Geburtstag erreicht. Danach gilt die Person als

International variiert der Zeitpunkt der Volljährigkeit. Die Mehrzahl der Staaten setzt ihn auf 18 Jahre fest;

Historisch war die Volljährigkeit ein variierender Begriff, heute dient sie als klare Grenze zwischen Minderjährigen und

voll
geschäftsfähig;
sie
kann
Verträge
rechtsgültig
abschließen,
Eigentum
erwerben,
straf-
und
zivilrechtlich
verantwortlich
gehandelt
werden
und
besitzt
das
volle
Wahlrecht.
Vorher
gelten
Regelungen
der
beschränkten
Geschäftsfähigkeit;
Minderjährige
können
durch
gesetzliche
Vertreter
handeln
oder
einfache
Transaktionen
mit
eigenem
Einkommen
selbst
tätigen
(Taschengeldparagraph,
§
110
BGB).
Mit
der
Volljährigkeit
endet
in
der
Regel
die
elterliche
Sorge;
sie
kann
in
bestimmten
Fällen
fortbestehen
oder
durch
gerichtliche
Maßnahmen
ergänzt
werden.
in
einigen
Ländern
gelten
andere
Grenzwerte
oder
zusätzliche
Altersstufen
für
bestimmte
Rechte,
wie
Heirat,
Führerschein
oder
Alkoholkonsum.
Erwachsenen
mit
umfassenden
Rechten
und
Pflichten.