Volljährigkeit
Volljährigkeit bezeichnet den rechtlichen Status einer Person als volljährig, das heißt die Fähigkeit, eigene Rechtsgeschäfte abzuschließen, persönliche Entscheidungen zu treffen und für das eigene Handeln rechtlich verantwortlich zu sein. Mit der Volljährigkeit geht in vielen Rechtsordnungen die volle Geschäftsfähigkeit einher. Vorher greifen Einschränkungen: Minderjährige besitzen oft eine beschränkte Geschäftsfähigkeit und benötigen in der Regel Zustimmung der Sorgeberechtigten; Ausnahmen ermöglichen einfache Transaktionen im Rahmen des eigenen Taschengeldes.
In Deutschland wird die Volljährigkeit gesetzlich mit dem 18. Geburtstag erreicht. Danach gilt die Person als
International variiert der Zeitpunkt der Volljährigkeit. Die Mehrzahl der Staaten setzt ihn auf 18 Jahre fest;
Historisch war die Volljährigkeit ein variierender Begriff, heute dient sie als klare Grenze zwischen Minderjährigen und