Rechtfertigungs
Rechtfertigung, im rechtlichen und philosophischen Sprachgebrauch häufig als Rechtfertigungsgrund bezeichnet, beschreibt Gründe, durch die eine Handlung trotz ihrer grundsätzlich rechtswidrigen oder schuldhaften Natur als zulässig gilt. Im Strafrecht bedeutet ein Rechtfertigungsgrund, dass die Rechtswidrigkeit der Handlung aufgehoben ist und der Täter nicht strafbar wird. Eine Entschuldigung hingegen erklärt zwar das Fehlverhalten, hebt aber die Rechtswidrigkeit der Handlung nicht notwendigerweise auf.
Typische Rechtfertigungsgründe in vielen Rechtsordnungen sind Notwehr, Notwehrhilfe und Notstand. Notwehr liegt vor, wenn eine rechtswidrige
In der Moralphilosophie dient die Rechtfertigung dazu, moralisch tragfähige Begründungen für Handlungen zu liefern, die ansonsten
Die Abgrenzung zu anderen Kategorien ist zentral: Ein Rechtfertigungsgrund bezieht sich auf die normative Zulässigkeit der