Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten bezeichnet im deutschen Recht Verstöße gegen administrative Vorschriften, die nicht strafrechtlich verfolgt werden, sondern durch administrative Sanktionen geahndet werden. Sie fallen in den Bereich des Verwaltungsrechts und schließen unter anderem Verkehrsverstöße, Umwelt- und Baurechtsverstöße sowie Verstöße gegen Verbraucherschutz-, Gesundheits- oder Arbeitsvorschriften ein.
Die Rechtsgrundlage bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ergänzend gelten Vorschriften aus anderen Gesetzen, wie der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
Der Bußgeldbescheid enthält die festgesetzte Geldbuße, ggf. Nebenentscheidungen sowie Hinweise zu Kosten. Gegen den Bescheid kann
Die Sanktionen bestehen überwiegend aus Geldbußen. Zusätzlich können Kosten anfallen; in bestimmten Fällen können auch Auflagen