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Fraktionen

Fraktionen sind im deutschsprachigen Parlamentarismus formelle Gruppen von Abgeordneten, die einer oder mehreren Parteien angehören. Sie dienen der Koordination der politischen Arbeit, der Festlegung von Positionen und der Vertretung der Mitglieder im Parlament. In Bundestag, Landesparlamenten und im Europäischen Parlament spielen Fraktionen eine zentrale Rolle.

Aufgabe der Fraktionen ist es, Gesetzesinitiativen vorzubereiten, Anträge zu stellen, Reden zu planen und Ausschuss- sowie

Organisatorisch verfügen Fraktionen über einen Fraktionsvorstand, zu dem in der Regel einen Fraktionsvorsitzenden oder eine Fraktionsvorsitzende

Die Voraussetzungen für die Bildung einer Fraktion unterscheiden sich je nach Parlament; in vielen Systemen ist

Fraktionen können Regierungs- oder Oppositionsfraktionen sein und entstehen durch Verschmelzungen oder Spaltungen. Sie bleiben zentrale Organisationsformen

Sitzungszeiten
zu
organisieren.
Sie
verhandeln
Koalitions-
und
Abstimmungsstrategien,
vertreten
die
Fraktion
nach
außen
und
gegenüber
der
Regierung
oder
der
Opposition
und
bestimmen
Personalien
wie
Berichterstatterinnen
und
Berichterstatter
sowie
Fraktionsspitzen.
samt
Stellvertreterinnen
gehören.
Zudem
betreibt
sie
ein
Fraktionssekretariat,
das
Forschung,
Rechtstexte
und
Organisation
übernimmt.
Die
Größe
einer
Fraktion
beeinflusst
oft
ihr
Gewicht
in
Ausschüssen,
die
Redezeit
und
die
Verteilung
der
Ressourcen
im
Parlament.
eine
Mindestanzahl
von
Abgeordneten
erforderlich,
damit
eine
Gruppe
als
Fraktion
anerkannt
wird.
Im
Europäischen
Parlament
müssen
Fraktionen
jedoch
mindestens
25
Abgeordnete
aus
mindestens
sieben
Mitgliedstaaten
vertreten
sein,
um
anerkannt
zu
werden.
des
parlamentarischen
Systems
und
spiegeln
die
Mehrparteiendemokratie
wider.