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Neutralität

Neutralität bezeichnet die Haltung, in politischen oder militärischen Konflikten keine Seite zu bevorzugen und sich aus Bündnissen oder Kriegsführung herauszuhalten. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, etwa in der Staats-, Ethik- und Technikdebatte. Etymologisch stammt Neutralität vom lateinischen neutralis, über das Französische neutralité ins Deutsche gelangt.

Im Völkerrecht bezeichnet Neutralität den Status eines Staates, der sich verpflichtet, keine Angriffshilfe zu leisten, keine

Historisch ist Neutralität in vielen Staaten verankert. Die Schweiz gilt als klassisches Beispiel; ihre Neutralität wurde

Neutralität findet sich auch in anderen Bereichen: politische Neutralität, die Bereitschaft, sich aus innerstaatlichen Konflikten herauszuhalten;

Kritik und Debatten: Neutralität kann Beschönigung von Ungerechtigkeiten bedeuten, wenn sie missverstanden wird; Kritiker argumentieren, dass

militärischen
Allianzen
zu
verfolgen
und
bewaffnete
Gewalt
zu
unterlassen.
Neutralen
Staaten
stehen
Rechte
zu,
etwa
Schutz
durch
das
Völkerrecht
gegen
feindliche
Blockaden,
doch
sie
haben
Pflichten,
keine
militärische
Unterstützung
zu
leisten
oder
kriegsrelevante
Ziele
zu
unterstützen.
Die
Regeln
der
Neutralität
wurden
im
Haager
Kriegsrecht
(1899,
1907)
kodifiziert
und
weiterentwickelt,
auch
hinsichtlich
Kontraband
und
Handel.
ab
1815
international
anerkannt.
Schweden
und
Finnland
betrieben
im
19.
und
20.
Jahrhundert
bewaffnete
Neutralität.
Auch
Österreichs
Neutralität
wurde
nach
dem
Staatsvertrag
von
1955
bestätigt.
journalistische
Neutralität,
die
unparteiische
Berichterstattung
anstrebt;
Netzneutralität,
das
Prinzip,
Internetdaten
unabhängig
von
Herkunft
oder
Anwendung
gleich
zu
behandeln.
Neutralität
in
bestimmten
Situationen
zu
Ungleichbehandlung
führt,
während
Befürworter
Stabilität
und
Rechtsordnung
betonen.