Kostentragung
Kostentragung bezeichnet das Tragen der Kosten für Leistungen, Güter oder Verpflichtungen. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, vor allem in der Betriebswirtschaft, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Recht sowie in der öffentlichen Haushaltsführung. Im weitesten Sinn beschreibt er, wer die Kosten trägt bzw. wer als Kostenträger fungiert.
In der Praxis unterscheidet man häufig zwischen dem Kostenträgerprinzip und der Kostenverteilung. Kostenträger ist derjenige, auf
Im Sozialwesen und in der öffentlichen Verwaltung tragen Kommunen, Länder oder Träger öffentlicher Aufgaben die Kosten
Im Bereich der Kostenrechnung dient Kostenträger der Zuweisung der Kosten zu bestimmten Produkten, Projekten oder Kostenträgern,