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Kostentragung

Kostentragung bezeichnet das Tragen der Kosten für Leistungen, Güter oder Verpflichtungen. Der Begriff wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, vor allem in der Betriebswirtschaft, im Gesundheits- und Sozialwesen, im Recht sowie in der öffentlichen Haushaltsführung. Im weitesten Sinn beschreibt er, wer die Kosten trägt bzw. wer als Kostenträger fungiert.

In der Praxis unterscheidet man häufig zwischen dem Kostenträgerprinzip und der Kostenverteilung. Kostenträger ist derjenige, auf

Im Sozialwesen und in der öffentlichen Verwaltung tragen Kommunen, Länder oder Träger öffentlicher Aufgaben die Kosten

Im Bereich der Kostenrechnung dient Kostenträger der Zuweisung der Kosten zu bestimmten Produkten, Projekten oder Kostenträgern,

dessen
Rechnung
die
Kosten
letztlich
anfallen;
Beispiele:
eine
Krankenkasse,
ein
Sozialhilfeträger
oder
der
Endverbraucher.
Das
Kostenträgerprinzip
dient
der
Zuordnung
von
Kosten
zu
Leistungen,
Produkten
oder
Projekten,
um
Preise,
Entgelte
und
Budgets
transparent
zu
machen.
In
Krankenhäusern
und
der
ambulanten
Versorgung
tragen
Krankenkassen
oder
private
Versicherungen
als
Kostenträger
die
Kosten
der
Behandlung;
Patienten
leisten
meist
Zuzahlungen.
bestimmter
Leistungen.
In
der
Rechtswelt
gibt
es
die
Kostentragung
im
Zusammenhang
mit
Gerichts-
und
Rechtskosten:
oft
trägt
die
unterlegene
Partei
die
Kosten
des
Verfahrens,
in
Teil-
oder
Rechtsmittelentscheidungen
auch
nur
anteilig.
um
eine
verursachungsgerechte
Kalkulation
zu
ermöglichen.
Die
Abgrenzung
zwischen
Kostenträgern,
Kostenstellen
und
Kostenarten
ist
zentral
für
die
betriebswirtschaftliche
Steuerung.