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Unterlizenzierung

Unterlizenzierung bezeichnet die Erteilung von Nutzungsrechten an einem urheberrechtlich oder vertragsweise lizenzierten Gut durch den ursprünglichen Lizenznehmer an einen weiteren Dritten, auf Grundlage der Bedingungen des ursprünglichen Lizenzvertrags. Sie setzt in der Regel die Zustimmung des Rechteinhabers oder eine vertragliche Erlaubnis voraus. Ob und in welchem Umfang eine Unterlizenz zulässig ist, hängt vom konkreten Lizenzvertrag ab.

Wichtige Aspekte betreffen den Umfang der Unterlizenz, das räumliche Gebiet, die Laufzeit, die Art der Nutzungen,

Anwendungsfelder reichen von Software- und Technologielizenzen über Verlags- und Übersetzungsrechte bis hin zu Medien- und Patentrechten.

Praxishinweise: klare Formulierung der Unterlizenzklausel, Umfang und Genehmigungserfordernisse festlegen, Vergütungsregelungen definieren, Qualitätssicherung sicherstellen und Kündigungs- bzw.

die
Vergütung
sowie
Verpflichtungen
zur
Qualitätssicherung
und
Berichterstattung.
Oft
bleibt
der
ursprüngliche
Lizenzgeber
gegenüber
dem
Endnutzer
konsequent
verantwortlich,
sodass
der
Sub-Lizenznehmer
vertraglich
an
bestimmte
Vorgaben
gebunden
wird
und
der
Lizenzgeber
Rechts-
und/oder
Schadensersatzansprüche
gegen
den
Sub-Lizenznehmer
geltend
machen
kann.
Zudem
kann
der
Lizenzvertrag
Kettenlizenzen
regeln,
by
which
die
Rechte
weitergegeben
werden,
und
Audits
bzw.
Nachprüfungen
vorgesehen
sein.
In
nicht-exklusiven
Lizenzen
ist
Unterlizenzierung
üblicher,
während
sie
bei
exklusiven
Lizenzen
oft
eingeschränkt
oder
ausgeschlossen
ist.
Beendigungsgründe
benennen,
um
Rechts-
und
Haftungsrisiken
zu
vermeiden.