Unterlizenzierung
Unterlizenzierung bezeichnet die Erteilung von Nutzungsrechten an einem urheberrechtlich oder vertragsweise lizenzierten Gut durch den ursprünglichen Lizenznehmer an einen weiteren Dritten, auf Grundlage der Bedingungen des ursprünglichen Lizenzvertrags. Sie setzt in der Regel die Zustimmung des Rechteinhabers oder eine vertragliche Erlaubnis voraus. Ob und in welchem Umfang eine Unterlizenz zulässig ist, hängt vom konkreten Lizenzvertrag ab.
Wichtige Aspekte betreffen den Umfang der Unterlizenz, das räumliche Gebiet, die Laufzeit, die Art der Nutzungen,
Anwendungsfelder reichen von Software- und Technologielizenzen über Verlags- und Übersetzungsrechte bis hin zu Medien- und Patentrechten.
Praxishinweise: klare Formulierung der Unterlizenzklausel, Umfang und Genehmigungserfordernisse festlegen, Vergütungsregelungen definieren, Qualitätssicherung sicherstellen und Kündigungs- bzw.