Handelsgeheimnisse
Handelsgeheimnisse sind Informationen, die geheim sind oder nicht allgemein bekannt, einen wirtschaftlichen Wert aus ihrer Geheimhaltung ziehen und durch angemessene Schutzmaßnahmen geheim gehalten werden. Typische Beispiele sind Know-how, Formeln, Herstellungsverfahren, Kundendaten, Preisgestaltungen, Geschäftsmodelle oder Softwarequellcode. Der Schutz entsteht durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Deutschland, das die EU-Richtlinie 2016/943 umsetzt, sowie durch vertragliche Vereinbarungen und allgemeine zivilrechtliche Ansprüche.
Ein Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn Informationen geheim sind, nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind, wirtschaftlichen
Wirkung und Rechtsdurchsetzung: Zivilrechtlich können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden; auch die Herausgabe von daraus
Dauer und Verhältnis zu anderen Schutzformen: Handelsgeheimnisse genießen Schutz, solange sie geheim bleiben und ihren wirtschaftlichen
Internationaler Kontext: Die EU-Richtlinie 2016/943 sorgt für Harmonisierung; Deutschland setzt sie durch das GeschGehG um. Handelsgeheimnisse