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Handelsgeheimnisse

Handelsgeheimnisse sind Informationen, die geheim sind oder nicht allgemein bekannt, einen wirtschaftlichen Wert aus ihrer Geheimhaltung ziehen und durch angemessene Schutzmaßnahmen geheim gehalten werden. Typische Beispiele sind Know-how, Formeln, Herstellungsverfahren, Kundendaten, Preisgestaltungen, Geschäftsmodelle oder Softwarequellcode. Der Schutz entsteht durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Deutschland, das die EU-Richtlinie 2016/943 umsetzt, sowie durch vertragliche Vereinbarungen und allgemeine zivilrechtliche Ansprüche.

Ein Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn Informationen geheim sind, nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind, wirtschaftlichen

Wirkung und Rechtsdurchsetzung: Zivilrechtlich können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden; auch die Herausgabe von daraus

Dauer und Verhältnis zu anderen Schutzformen: Handelsgeheimnisse genießen Schutz, solange sie geheim bleiben und ihren wirtschaftlichen

Internationaler Kontext: Die EU-Richtlinie 2016/943 sorgt für Harmonisierung; Deutschland setzt sie durch das GeschGehG um. Handelsgeheimnisse

Wert
aufgrund
ihrer
Geheimhaltung
haben
und
geeignete
Maßnahmen
zu
ihrem
Schutz
getroffen
wurden.
Unbefugte
Erlangung,
Nutzung
oder
Offenlegung
ist
verboten.
erzielten
Vorteilen
kann
verlangt
werden.
Strafrechtliche
Aspekte
greifen
bei
schweren
Fällen
des
unbefugten
Erwerbs,
der
Nutzung
oder
Offenlegung
von
Geschäftsgeheimnissen,
je
nach
Rechtslage
und
Einordnung.
Wert
behalten.
Der
Schutz
endet,
wenn
die
Informationen
allgemein
bekannt
werden
oder
unabhängig
von
Dritten
bekannt
werden.
Im
Vergleich
zu
Patenten
oder
Urheberrechten
erfordern
sie
keine
Registrierung
und
können
unbegrenzt
bestehen,
sofern
Geheimhaltung
gewahrt
wird.
werden
so
grenzüberschreitend
oft
zivilrechtlich
durchsetzbar,
ggf.
mit
strafrechtlichen
Maßnahmen
bei
schweren
Verstößen.