Gewinnbeteiligungen
Gewinnbeteiligungen sind Vereinbarungen, durch die Arbeitnehmer oder Geschäftspartner über die reguläre Vergütung hinaus an den Gewinnen eines Unternehmens partizipieren. Sie dienen dem Anreiz- und Bindungseffekt und sollen die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens mit den Interessen der Belegschaft verknüpfen.
- Ertrags- oder Umsatzbeteiligung: Eine festgelegte Quote des Jahresüberschusses oder eines operativen Gewinns wird unter den Mitarbeitern
- Kapital- oder Teilhabebeteiligung: Mitarbeiter erwerben Aktien, Optionsrechte oder Genossenschaftsanteile, wodurch sie dauerhaft an Wertsteigerung und Dividenden
- Mischformen: Kombinationen aus einer laufenden Cash-Beteiligung und einer Kapitalbeteiligung sind möglich.
Häufig regelungsbedürftig sind Berechnungsmethoden, Ausschüttungsgrenzen, Mindestlaufzeiten und der Umgang mit Verlusten.
Rechtlicher Rahmen und steuerliche Behandlung
Gewinnbeteiligungen bestehen grundsätzlich nur dann, wenn sie vertraglich vereinbart sind (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge oder Gesellschaftsverträge). Es
Vorteile sind Motivation, Bindung und bessere Ausrichtung der Interessen auf den Unternehmenserfolg. Nachteile können Abhängigkeit vom
Unternehmen legen eine jährliche Nettogewinnbeteiligung von bis zu 5% des Gehalts fest, verteilt nach einem vorher