Verwertungsrecht
Verwertungsrecht bezeichnet die wirtschaftlichen Nutzungsrechte an einem geistigen Werk. Es umfasst das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, aufzuführen oder in anderer Weise kommerziell zu verwerten; daneben können Bearbeitungs- oder Umgestaltungsrechte eingeschlossen sein, abhängig vom Vertrag und vom Rechtsgebiet. Die Verwertungsrechte stehen in der Regel dem Urheber oder anderen Rechteinhabern zu und können durch Vertrag auf Dritte übertragen oder unter Lizenzen eingeräumt werden. Typische Gestaltungen sind Einzel- oder Mehrheitslizenzen, exklusive oder nicht-exklusive Nutzungsrechte, zeitlich begrenzt oder unbefristet, räumlich beschränkt oder weltweit.
In der Praxis werden Verwertungsrechte oft über Verlagsverträge, Produktions- oder Verwertungsverträge vergeben. Rechteinhaber können die Verwertung
Der rechtliche Rahmen variiert je nach Rechtsordnung und Werktyp. Für Internet- bzw. digitale Nutzung gelten spezielle