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Verwertungsrecht

Verwertungsrecht bezeichnet die wirtschaftlichen Nutzungsrechte an einem geistigen Werk. Es umfasst das Recht, ein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, aufzuführen oder in anderer Weise kommerziell zu verwerten; daneben können Bearbeitungs- oder Umgestaltungsrechte eingeschlossen sein, abhängig vom Vertrag und vom Rechtsgebiet. Die Verwertungsrechte stehen in der Regel dem Urheber oder anderen Rechteinhabern zu und können durch Vertrag auf Dritte übertragen oder unter Lizenzen eingeräumt werden. Typische Gestaltungen sind Einzel- oder Mehrheitslizenzen, exklusive oder nicht-exklusive Nutzungsrechte, zeitlich begrenzt oder unbefristet, räumlich beschränkt oder weltweit.

In der Praxis werden Verwertungsrechte oft über Verlagsverträge, Produktions- oder Verwertungsverträge vergeben. Rechteinhaber können die Verwertung

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Rechtsordnung und Werktyp. Für Internet- bzw. digitale Nutzung gelten spezielle

auch
Dritten
durch
Verwertungsgesellschaften
übertragen
lassen,
die
im
Auftrag
der
Urheber
Gebühren
erheben
und
die
Nutzungslizenzen
administrieren,
zum
Beispiel
VG
Wort,
GEMA
oder
Bild-Kunst.
Die
Verwertungsrechte
ermöglichen
es,
Einnahmen
aus
der
Nutzung
eines
Werks
zu
erzielen,
etwa
durch
Verkauf,
Vermietung,
Honorare
aus
Aufführungen
oder
Online-Verfügbarmachung.
Regelungen
zur
Online-Veröffentlichung
und
zur
Verfügbarkeit
über
Plattformen.
Verwertungsrechte
sind
vom
persönlichen
Urheberpersönlichkeitsrecht
zu
unterscheiden,
bleiben
aber
in
der
Regel
übertragbar,
sofern
keine
gesetzliche
Beschränkung
besteht.