Urheberpersönlichkeitsrecht
Urheberpersönlichkeitsrecht bezeichnet im deutschen Urheberrecht die persönlichen, nicht übertragbaren Rechte des Urhebers an seinem Werk. Es schützt die enge Beziehung zwischen dem Autor und seinem Werk und ergänzt die wirtschaftlichen Verwertungsrechte. Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind unabhängig von den Verwertungsrechten und dienen dem Schutz der persönlichen Interessen des Urhebers, insbesondere seiner Identität, Integrität und Würde in Zusammenhang mit dem Werk.
Zu den zentralen Bestandteilen gehören das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und auf Namensnennung oder, falls
Ein weiterer Kernbereich ist der Schutz der Integrität des Werks. Der Urheber kann gegen Entstellung, Veränderung
Die Urheberpersönlichkeitsrechte sind unveräußerlich und persönlich; sie können jedoch in bestimmten Fällen von Rechtsnachfolgern weiter wahrgenommen