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Rechteinhabern

Rechteinhaber bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die die rechtlichen Verfügungsgewalten über bestimmte Güter oder Rechtspositionen besitzen. Im Kontext des geistigen Eigentums sind Rechteinhaber typischerweise diejenigen, die Verwertungs- oder Veräußerungsrechte an Werken, Erfindungen oder Marken innehaben. Im Plural werden oft Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber genannt, um die Geschlechtervielfalt zu berücksichtigen.

In verschiedenen Rechtsgebieten unterscheiden sich die grundsätzlich dem Rechteinhaber zustehenden Rechte. Im Urheberrecht ist der Autor

Zu den typischen Rechten gehören das Verwertungsrecht (Vervielfältigen, Verbreiten, Öffentliche Zugänglichmachen), das Verhinderungsrecht (Unterlassung), sowie bei

Die Schutzdauer variiert je nach Rechtsgebiet: Urheberrechte gelten in vielen Jurisdiktionen lebenslang des Autors plus mehrere

oder
der
Verlag
der
Inhaber
der
Nutzungsrechte;
im
Markenrecht
der
Markeninhaber;
im
Patentrecht
der
Erfinder
oder
der
Patentinhaber;
im
Designrecht
der
Inhaber
des
Designs.
Rechteinhaber
können
ihre
Rechte
auch
vollständig
oder
teilweise
übertragen
oder
Lizenzen
vergeben,
wobei
Lizenzen
zwischen
exklusiven
und
nicht-exklusiven
Nutzungsformen
unterscheiden.
Marken
und
Produktbezügen
das
Recht
zur
Nutzung
im
geschäftlichen
Verkehr.
Rechteinhaber
können
ihre
Ansprüche
gegenüber
Dritten
durchsetzen,
etwa
durch
Abmahnungen
oder
gerichtliche
Schritte,
um
Unterlassung,
Schadenersatz
oder
Vernichtung
rechtswidriger
Nutzungen
zu
erreichen.
Gleichzeitig
müssen
sie
persönliche
Schutzrechte,
wie
Urheberpersönlichkeitsrechte,
beachten,
die
eine
Anerkennung
der
Urheberschaft
und
den
Schutz
vor
entstellenden
Bearbeitungen
betreffen.
Jahrzehnte;
Patente
dauern
in
der
Regel
etwa
20
Jahre;
Marken
können
unbegrenzt
bestehen
bleiben,
sofern
Schutz
und
Nutzung
fortgeführt
werden.
Nach
Ablauf
der
Schutzfristen
gelangen
Werke
in
den
öffentlichen
Bereich.
Rechteinhaber
können
ihre
Ansprüche
international
koordinieren.