Urheberschaft
Urheberschaft bezeichnet den rechtlichen Status der Person, die ein Werk geschaffen hat und damit bestimmte Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte an diesem Werk besitzt. Im deutschsprachigen Rechtsraum umfasst der Begriff Schutz für geistige Schöpfungen aus Literatur, Wissenschaft, Kunst, Musik, Film, Software und Architektur. Voraussetzung ist eine eigene persönliche geistige Schöpfung mit ausreichender Schöpfungshöhe; reine Ideen, Fakten oder einfache Arbeitsanleitungen fallen in der Regel nicht unter den Urheberrechtsschutz.
Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes; eine formale Registrierung ist nicht nötig. Die
Zu den Rechten des Urhebers gehören zwei große Gruppen: die moralischen Rechte (Urheberpersönlichkeitsrechte) und die wirtschaftlichen
In der Praxis treten häufig Arbeitsverträge oder Auftragsverhältnisse auf, wodurch Verwertungsrechte zunächst beim Arbeitgeber oder Auftraggeber