Veräußerungsrechte
Veräußerungsrechte bezeichnet die Rechtsbefugnis einer Person, über eine Sache oder eine Rechtsposition zu verfügen und sie zu veräußern, zu übertragen oder zu belasten. Damit umfasst es die Befugnis, Eigentum, Miteigentum oder vertraglich eingeräumte Rechte wie Anteile, Immobilien, Patente oder Sicherungsrechte zu veräußern oder zu übertragen. Veräußerungsrechte sind damit Teil des dispositiven Rechts und dienen der Verwertung von Vermögenswerten.
Rechtsgrundlagen bilden das Zivilrecht, insbesondere das Sachen- und Vertragsrecht, sowie spezielle Normen aus dem Gesellschafts- oder
Typische Anwendungsbereiche sind der Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen, der Handel mit Anteilen oder Patenten
Veräußerungsbeschränkungen ergeben sich durch vertragliche Vereinbarungen, durch gesetzliche Vorgaben (z. B. Zwangsversteigerung, Insolvenz) oder durch Gemeinschaftsordnungen.
Veräußerungsrechte spielen eine zentrale Rolle in der Vermögensordnung, im Unternehmens- und Finanzwesen sowie im Vermögensschutz, da