Verfügungsbeschränkungen
Verfügungsbeschränkungen sind Rechtsvorschriften und vertragliche Vereinbarungen, die die Fähigkeit einer Person oder eines Rechtsträgers einschränken, über Vermögenswerte oder Rechte zu verfügen. Sie betreffen typischerweise den Verkauf, die Veräußerung, die Belastung oder andere Formen der Verfügung über Sachen oder Rechte und können vorübergehend oder dauerhaft gelten. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Zivil- und Insolvenzrecht, dem Vormundschafts- bzw. Gesellschaftsrecht; sie können auch in notariellen Urkunden oder vertraglichen Vereinbarungen festgelegt sein.
Häufige Anwendungsbereiche: Im Insolvenzverfahren wird dem Schuldner die eigenständige Verfügungsbefugnis entzogen; das Vermögen geht zeitweise in
Wirkungen: Verstöße gegen Verfügungsbeschränkungen können anfechtbar oder unwirksam sein; Transaktionen können rückgängig gemacht oder Rechtsfolgen wie
Bedeutung: Verfügungsbeschränkungen dienen dem Schutz von Gläubigern, Minderjährigen, Vormundschaften sowie dem ordnungsgemäßen Ablauf von Insolvenz- oder