Veräußerungsbeschränkungen
Veräußerungsbeschränkungen sind rechtliche oder vertragliche Vorgaben, die die Veräußerung von Vermögenswerten oder Beteiligungen einschränken oder zeitlich begrenzen. Sie kommen häufig im Gesellschaftsrecht vor, insbesondere bei der Übertragung von Geschäftsanteilen an GmbHs oder Aktien von AGs, aber auch in Immobilien-, Lizenz- oder Franchiseverträgen kann es solche Beschränkungen geben. Ziel ist oft der Schutz der Eigentümerstruktur, die Sicherung von Investoreninteressen oder die Wahrung von Kontrollrechten. Zugleich können sie die Handelsfähigkeit einer Beteiligung beeinflussen.
Typische Formen der Veräußerungsbeschränkungen sind: Zustimmungserfordernisse, das heißt Transfers dürfen nur mit der Genehmigung der Gesellschaft
Rechtliche Qualität und Durchsetzung hängen von Klarheit, Angemessenheit und Vereinbarkeit mit geltendem Recht ab. Veräußerungsbeschränkungen dürfen
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