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Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung ist ein gerichtlich angeordnetes öffentliches Versteigerungsverfahren zur Durchsetzung von Forderungen an Immobilien in Deutschland. Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Der Prozess wird in der Regel durch einen Gläubiger angestoßen, der eine Vollstreckung durch Zwangsversteigerung beantragt. Das zuständige Amtsgericht ordnet daraufhin die Versteigerung an, bestimmt den Verkehrswert durch Gutachter und veröffentlicht das Exposé mit Termin, Wert und wesentlichen Informationen zur Liegenschaft.

Im Ablauf kann jeder Interessierte teilnehmen. Das Gericht setzt einen aufgerufenen Wert fest; der Höchstbietende erhält

Vor dem Eigentumsübergang bleiben bestehende Rechte Dritter, insbesondere Mietverträge, grundsätzlich bestehen; der Erwerber tritt in diese

den
Zuschlag.
Zur
Teilnahme
ist
in
der
Regel
eine
Sicherheitsleistung
von
10
Prozent
des
aufgerufenen
Kaufpreises
zu
leisten.
Nach
Zuschlag
wird
der
Kaufpreis
in
der
festgesetzten
Frist
fällig;
der
Käufer
erhält
eine
Bestätigung
des
Zuschlags.
Die
Eigentumsübertragung
erfolgt
durch
Eintragung
in
das
Grundbuch;
die
Übertragung
erfolgt
in
der
Regel
nach
vollständiger
Zahlung.
Rechte
ein.
Die
Zwangsversteigerung
dient
der
Befriedigung
der
Gläubiger;
verbleibende
Restforderungen
können
Gegenstand
weiterer
Schritte
bleiben,
falls
der
Erlös
nicht
zur
Deckung
der
gesamten
Forderung
ausreicht.
Der
Verfahrensweg
ist
vor
allem
relevant
bei
Grundschuld-,
Hypotheken-
oder
rangbasierten
Sicherheiten.
Endgültige
Rechtswirkungen
ergeben
sich
mit
der
Eintragung
des
Eigentums
im
Grundbuch.