Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung ist ein gerichtlich angeordnetes öffentliches Versteigerungsverfahren zur Durchsetzung von Forderungen an Immobilien in Deutschland. Grundlage bildet die Zivilprozessordnung (ZPO). Der Prozess wird in der Regel durch einen Gläubiger angestoßen, der eine Vollstreckung durch Zwangsversteigerung beantragt. Das zuständige Amtsgericht ordnet daraufhin die Versteigerung an, bestimmt den Verkehrswert durch Gutachter und veröffentlicht das Exposé mit Termin, Wert und wesentlichen Informationen zur Liegenschaft.
Im Ablauf kann jeder Interessierte teilnehmen. Das Gericht setzt einen aufgerufenen Wert fest; der Höchstbietende erhält
Vor dem Eigentumsübergang bleiben bestehende Rechte Dritter, insbesondere Mietverträge, grundsätzlich bestehen; der Erwerber tritt in diese