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Sicherheitsleistung

Sicherheitsleistung bezeichnet eine vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, mit der sich eine Partei verpflichtet, eine mögliche Haftung, Nichterfüllung oder Kostenrisiken abzudecken. Sie dient dazu, den Gläubiger oder Gegner gegen mögliche Schäden oder Verzögerungen abzusichern, falls die Verpflichtung nicht erfüllt wird.

Formen der Sicherheitsleistung sind vielfältig. Typisch sind Bargeldbeträge, Bankgarantien, Bürgschaften (z. B. durch eine Versicherung oder

Anwendungsbereiche umfassen vor allem den Bereich der Vertragsdurchführung und öffentliche Aufträge. Bei Ausschreibungen verlangen Auftraggeber häufig

Wegenhöhe und Freigabe variieren je nach Rechtsordnung und Vertragswerk; häufig wird ein Prozentsatz des Auftragswert oder

Sicherheitsleistung ist damit ein gängiges Instrument, das Klarheit, Vertrauen und Risikominimierung in Verträgen und Verfahren ermöglicht.

eine
Bürgschaftsversicherung),
Pfandsicherstellungen
oder
Avale.
In
der
Praxis
werden
auch
Akkreditive
(Letters
of
Credit)
oder
andere
Sicherheiten
genutzt.
Die
konkrete
Form
hängt
von
Branche,
Rechtsordnung
und
Vertrag
ab.
eine
Sicherheitsleistung
des
Bietenden
als
Gewähr
dafür,
dass
er
den
Zuschlag
annimmt
und
den
Vertrag
erfüllt.
Nach
Vertragserfüllung
wird
die
Sicherheitsleistung
in
der
Regel
freigegeben.
ImZivil-
oder
Verwaltungsverfahren
kann
eine
Sicherheitsleistung
verlangt
werden,
um
Prozess-
oder
Kostenauslagen
abzusichern,
insbesondere
bei
vorläufigen
Maßnahmen
oder
Rechtsmitteln.
des
Streitwerts
vereinbart.
Wird
die
Verpflichtung
erfüllt
oder
der
Rechtsstreit
beendet,
wird
die
Sicherheit
zurückgegeben
oder
freigehalten.
Wird
die
Verpflichtung
verletzt,
kann
der
Gläubiger
die
Sicherheit
ganz
oder
teilweise
verwerten,
um
etwaige
Ansprüche
zu
decken.