Sicherheitsleistung
Sicherheitsleistung bezeichnet eine vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, mit der sich eine Partei verpflichtet, eine mögliche Haftung, Nichterfüllung oder Kostenrisiken abzudecken. Sie dient dazu, den Gläubiger oder Gegner gegen mögliche Schäden oder Verzögerungen abzusichern, falls die Verpflichtung nicht erfüllt wird.
Formen der Sicherheitsleistung sind vielfältig. Typisch sind Bargeldbeträge, Bankgarantien, Bürgschaften (z. B. durch eine Versicherung oder
Anwendungsbereiche umfassen vor allem den Bereich der Vertragsdurchführung und öffentliche Aufträge. Bei Ausschreibungen verlangen Auftraggeber häufig
Wegenhöhe und Freigabe variieren je nach Rechtsordnung und Vertragswerk; häufig wird ein Prozentsatz des Auftragswert oder
Sicherheitsleistung ist damit ein gängiges Instrument, das Klarheit, Vertrauen und Risikominimierung in Verträgen und Verfahren ermöglicht.