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Bankgarantien

Eine Bankgarantie ist eine Verpflichtung einer Bank gegenüber einem Begünstigten, bis zu einem festgelegten Betrag eine Zahlung zu leisten oder eine vertragliche Leistung zu sichern, falls der Antragsteller seinen Pflichten nicht nachkommt. Sie dient dazu, das Risikoverlust des Begünstigten zu verringern, ohne dass dieser sofort eigenes Kapital binden muss.

Häufige Typen von Bankgarantien sind Zahlungsgarantien und Erfüllungsgarantien. Eine Zahlungsgarantie sichert dem Begünstigten die Zahlung eines

Ablauf und Struktur: Der Antragsteller beantragt bei seiner Bank eine Garantie, die Laufzeit und Höhe festlegt.

Kosten und Risiko: Bankgarantien verursachen Gebühren, oft als prozentualer Jahresanteil der Garantiesumme. Die Bank trägt das

Verwendung: Bankgarantien finden breite Anwendung in öffentlichen Beschaffungen, Bau- und Infrastrukturprojekten, Im- und Exportgeschäften sowie bei

bestimmten
Betrags
bei
Nichterfüllung
des
Zahlungspflichtigen.
Eine
Erfüllungsgarantie
(auch
Leistungsgarantie)
sichert
die
ordnungsgemäße
Erfüllung
vertraglicher
Pflichten,
etwa
bei
Bau-
oder
Lieferverträgen.
In
Ausschreibungen
wird
oft
eine
Bietbürgschaft
verlangt,
die
die
Ernsthaftigkeit
des
Bieters
bestätigt.
Die
Bank
prüft
Bonität
und
Risiko,
erhobene
Gebühren
und
eventuelle
Sicherheiten.
Die
Garantie
wird
zugunsten
des
Begünstigten
ausgestellt.
Im
Anspruchsfall
kann
der
Begünstigte
die
Zahlung
oder
die
Erfüllung
der
Leistung
fordern;
die
Bank
leistet
bis
zur
Garantiehöhe
und
tritt
anschließend
Schadenersatzansprüchen
gegenüber
dem
Antragsteller
entgegen.
Die
Garantie
endet
mit
Erfüllung
oder
Ablauf
der
Frist,
kann
jedoch
bei
Bedarf
verlängert
werden.
Ausfallrisiko,
prüft
Bonität
und
kann
Sicherheiten
verlangen.
Sie
sind
kein
Kredit,
sondern
eine
zugesicherte
Zahlung
bzw.
Leistung
im
Bedarfsfall
und
stehen
im
Vergleich
zu
Akkreditiven
in
einer
anderen
rechtlichen
Funktion.
Miet-
und
Leasingverträgen,
um
Vertrauen
zwischen
Vertragspartnern
herzustellen.